"Die Post sei nach den dem Rahmenvertrag zwischen ihr und pro Köln zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt gewesen, die Beförderung der Broschüren zu verweigern." faßt Pro Köln die Begründung des Landgerichtes zusammen.
Pro Köln hat gegen diesen Beschluß Berufung eingelegt. Die Fraktionsvorsitzende Judith Wolter wird in diesem Zusammenhang mit folgenden Worten zitiert:
„Wir leben weder in China, noch in Weißrussland oder gar in einer südamerikanischen Bananenrepublik. In solchen Staaten ist es vielleicht üblich, dass harmlose und legale Postwurfsendungen zensiert werden. Unsere Broschüre verstößt gegen keinerlei Rechtsvorschriften und ist natürlich vom grundgesetzlich geschützten Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Folglich ist die Post sehr wohl aufgrund des mit uns abgeschlossenen Rahmenvertrages verpflichtet, die Postwurfsendung auszuliefern. Wo kommen wir denn hin, wenn wir zukünftig die Post um Erlaubnis fragen müssen, ob und wiefern wir uns mit den Aktivitäten von OB Schramm und Co. kritisch auseinandersetzen dürfen. Im aktuellen Spiegel von dieser Woche wird sich in einem Essay ebenfalls geradezu vernichtend mit der Rolle des Kölner Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Anti-Islamisierungskongress vom 20.09.08 auseinandergesetzt. Wir befinden uns daher mit unserem Engagement zu Gunsten von Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit in bester Gesellschaft. Wir werden daher den Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen.“