Der Betreiber von www.pc-gebuehr.de war da erfolgreich, wo Rechtsanwälte und von ihnen gegründete Vereine kläglich versagt haben. Unter Aktennummer 5 K 243/08.WI(V) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Urteil verkündet, das nicht nur im Namen des Volkes war, sondern auch dessen Recht berücksichtigt hat, nicht von Politikern und Behörden unter Vortäuschung falscher Tatsachen, geschröpft zu werden. Das Gericht hat anerkannt, daß gewerblich genutzte PCs in der Regel nicht zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten werden. Dies ist wäre aber eine Voraussetzung gewesen damit der Rundfunkstaatsvertrag greifen würde.
Die Zeit bis zu diesem Erfolg war lang nämlich fast zwei Jahre, durch willkürliche Verzögerung durch die GEZ und dem Hessischen Rundfunk. Meine Firma (vertreten durch mich) hat ähnliche Erfahrungen gemacht wie Herr Simon, bloß da ich den Druck nicht ganz so permanent aufrechthiehlt wie Herr Simon es getan hat, habe ich bisher noch nicht einmal den Widerspruchsbescheid vom Bayerischen Rundfunk erhalten. Da Krähen einander nicht die Augen aushacken, haben die Politiker nämlich bestimmt, daß ein Widerspruch kein Anrecht auf Aussetzung der Zahlungspflicht aus den GEZ-Abrechnung darstellt und zu allem Überdruß erläßt die GEZ bzw die Rundfunkanstalten deshalb natürlich nur sehr widerwillig Bescheide, aber nur die, nicht aber die Kontoauszüge, die an sich einen Bescheid voraussetzen sind anfechtbar.
Das
Gerichtsurteil können Sie auf den Seiten von Herrn Simon
hier herunterladen.
Herr Simon gibt auf seinen Seiten auch eine sehr genaue
Anleitung, wie man vorgehen kann. Dies tut er in Form einer Dokumentation, wie er selbst vorgegangen ist. Daß dies auch für Sie funktioniert kann natürlich niemand garantieren, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall Wert. Denn Demokratie und Rechtstaatlichkeit lebt von Bürgern, die auch einmal nein sagen, wenn Politiker und Behörden es wieder zu weit treiben.
Einen ganz herzlichen Dank an Herrn Simon und auch dem Gericht. Wollen wir hoffen, daß der Hessische Rundfunk einsichtig sein wird und das Urteil nicht anfechten wird.